Als Leiter der VITE-Group "Rahmenbedingungen für Application Service Providing" (www.vite.at) hat sich Paul Meinl seit 2004 intensiv mit dem Thema "Application Service Providing" = "Software as a Service" = "Cloud Computing" auseinandergesetzt (findige Marketing-Abteilungen werden nicht müde, für alten - aber guten - Wein neue Schläuche zu finden).
Ergebnis dieser Arbeit ist nun der Leitfaden "Software as a Service - Verträge richtig abschließen", der die wesentlichen juristischen und technischen Rahmenbedingungen erörtert. Am 11. November wird dieses Handbuch einer breiten Öffentlichkeit präsentiert (16 Uhr, Media Tower, Taborstraße 1-3, 15. Stock, 1020 Wien).
Vorab wird Paul Meinl Interessierten aber schon bereichten, was SaaS-Anbieter und -Kunden berücksichtigen sollten. Nicht zuletzt deshalb ein wichtiges Thema, weil wir die factline-Plattform überwiegend im SaaS-Modell (also im Mietmodell) anbieten.
Anmerkungen von: Paul Meinl
Ort: Büroplan
Was ist SaaS?
Mit Software as a Service (SaaS) bezeichnet man das Vermieten von Anwendungen und Programmfunktionalitäten. Ein Application Service Provider stellt dabei entweder marktgängige Standard-Software oder Software, die speziell für diesen Zweck entwickelt wurde, sowie die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Die Anwendung wird üblicherweise von einer Vielzahl von Anwendern genutzt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach einem Dienstleistungsvertrag, z.B. abhängig von der Anzahl der getätigten Transaktionen oder als monatliche Fixmiete. Der SaaS-Anbieter sorgt für die Softwarelizenz, die Pflege und den Update. Für den Nutzer stellt er in geeigneter Form Support zur Verfügung.